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Gleich mitspielen und gewinnen!

Herzlich willkommen bei ProLotto – Ihrem Gratis-Lottospiel. Bei uns haben Sie täglich die Chance, mit dem Tipp Ihrer persönlichen Glückszahlen die 1,5 Millionen € zu gewinnen.

Gewinnklassen und Gewinnpläne

Bei ProLotto gibt es drei Gewinnklassen für bestimmte Trefferkombinationen. Hier sehen Sie die für die drei Gewinnklassen nötigen Zahlenkombinationen mit den entsprechenden Hauptgewinnen:

1. Gewinnklasse: 6 Richtige + Extrazahl

Die Auszahlung der 1,5 Mio. € erfolgt über 270 Monate je 5.555,55 €.

2. Gewinnklasse: 6 Richtige

1 x Fernseher im Wert von bis zu 3.000 €.

3. Gewinnklasse: 5 Richtige + Extrazahl

1 x tablet / 1 x notebook im Wert von bis zu 500 €.

Gibt mehr als ein Spieler einen korrekten Tipp in der ersten oder zweiten Gewinnklasse ab, wird der Gewinn entsprechend der Anzahl der Gewinner unter diesen zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Wissen rund um das ProLotto-Spiel

Bei ProLotto handelt es sich um ein kostenloses Gewinnspiel, dessen Höchstgewinn in Höhe von 1.500.000,- Euro bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft versichert und damit in voller Höhe abgesichert ist. Das ProLotto als besonderes Lottospiel existiert in dieser Form mittlerweile seit mehr als 20 Jahren, wurde aber bisher vom normalen Spieler kaum wahrgenommen.
 

Bei der in Deutschland für Lotterien staatlich zugelassenen OnGoingMedia GmbH aus Hamburg können Sie an diesem attraktiven ProLotto täglich teilnehmen. Die Teilnahme an den täglichen Ziehungen ist völlig kostenfrei für Sie.

Kunden-Service

Unseren freundlichen ProLotto-Kunden-Service erreichen Sie immer montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr.

Telefon: 0180 – 40000 347
(0,20 € pro Anruf aus allen deutschen Netzen)

E-Mail: info@prolotto.de

© 2024 – proLotto

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IMPRESSUM

Prolotto.de wird von der OnGoingMedia GmbH Hamburg betrieben.
Die OnGoingMedia GmbH ist eine in Hamburg, Deutschland, eingetragene Gesellschaft, Unternehmens-Nummer HRB 119091, USt.-ID DE 283009776 mit eingetragenem Sitz in Behringstraße 28a, Haus 2, 22765 Hamburg. Geschäftsführer: Christoph Tonn, Thomas Hauck. E-Mail: info@ongoingmedia.de

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Die Betreiberin dieser Website, die OnGoingMedia GmbH, bietet das auf der Domain www.prolotto.de bereitgestellte Onlineangebot ausdrücklich im Rahmen eines nicht-kommerziellen, kostenfreien und freiwilligen Gewinnspiels an, das keine entgeltlichen Produkte oder Dienstleistungen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 lit. a der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen („European Accessibility Act“) umfasst.
Gemäß Art. 2 Abs. 3 lit. f i. V. m. Art. 3 Nr. 1 und 2 EAA finden die Anforderungen zur Barrierefreiheit ausschließlich Anwendung auf ausgewählte, im Anhang I der Richtlinie näher definierte Dienstleistungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung. Da das bereitgestellte Angebot keine kommerzielle Dienstleistung im Sinne des Binnenmarkts darstellt und insbesondere nicht in den Anwendungsbereich des Anhangs I fällt, unterliegt die Webseite www.prolotto.de nicht der unmittelbaren Pflicht zur Umsetzung barrierefreier Gestaltung gemäß der vorgenannten Richtlinie.
Ferner ergibt sich aus der Übergangsbestimmung in Art. 32 Abs. 1 und 4 EAA, dass die Umsetzungspflicht der Mitgliedstaaten erst ab dem 28. Juni 2025 greift, wobei nach Erwägungsgrund 43 Kleinstunternehmen – definiert gemäß Art. 2 Abs. 3 lit. d – explizit ausgenommen werden, soweit sie keine Produkte oder Dienstleistungen gemäß Anhang I anbieten.
Auch die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist auf das gegenständliche Onlineangebot nicht anwendbar, da es sich weder um eine öffentliche Stelle im Sinne des Art. 3 Nr. 1 der Richtlinie handelt, noch eine Verpflichtung durch nationales Umsetzungsgesetz (insb. BGG, BITV 2.0) besteht.
Die Betreiberin erkennt die gesellschaftliche Relevanz digitaler Barrierefreiheit an, stellt jedoch klar, dass aus rechtlicher Sicht gegenwärtig keine Verpflichtung zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen besteht. Etwaige Maßnahmen erfolgen – sofern sie getroffen werden – freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

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